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Außergerichtliches Mahnverfahren
 


Zahlt ein Kunde eines Innungsmitgliedes hartnäckig nicht, tritt die Innung als Inkassostelle auf.

Beim außergerichtlichen Mahnverfahren macht der Brief einer Innung in der Regel mehr Eindruck als der eines Bauunternehmers. Auch die Vertretung bei Arbeitsgerichtsprozessen ist eine vielgenutzte Dienstleistung. Allerdings steht für die Innung immer eine gütliche Einigung an erster Stelle. Trotzdem müssen jedes Jahr nahezu 100 Prozesse vor Gericht ausgetragen werden, bei denen der Rat des Innungsgeschäftsführers gefragt ist. Um es gar nicht so weit kommen zu lassen, empfiehlt die Innung eindeutige Musterverträge zu verwenden, die auf der Geschäftsstelle bereitliegen.

 

 

 

 

       
 
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